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Macht also eine Vorabinvestition von ca. 400 Euro für die Unternehmen. Wenn das Auftragsvolumen dann womöglich unter 400 Euro liegt und der Preis wegen der Konkurrenzsituation noch ordentlich gedrückt wurde, dann ist klar, dass dies nicht wirtschaftlich sein kann. Weiterhin bezahlt man als Kunde ggf. indirekt die Provision des Außendienstes sowie die ggf. umfangreichen Werbekampagnen. Um aber dennoch zwei relevante Adressen zu nennen verweisen wir auf europages.com und yellowmap.de.
Patente, Marken, GebrauchsmusterLeider wird das Wirtschaftsleben in vielen Bereichen immer härter und aus unserer persönlichen Sicht auch unfairer. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass einige Firmen und Anwälte durch Abmahnungen den schnellen Euro machen wollen. Beispielsweise meinen wir bei einer größeren Firma das folgende Verhalten beobachtet zu haben: Die Firma hatte Rechte an, sagen wir beispielsweise, der Marke abovershop und einen Internetauftritt unter abovershop.de. Die Domains abovershops.de, abovershopping.de, abovershop.com, abovershop.ch usw. usw. lies das betreffende Unternehmen offenbar absichtlich frei. Nun kam es immer wieder vor, dass unbedarfte Kleinunternehmer sich eine der attraktiven Domains sicherten. Nach einigen Wochen trat das große Unternehmen in Aktion und mahnte die kleinen Unternehmen kostenpflichtig und mit hohem Streitwert ab, da Verwechselungsgefahr bestand. Nachdem die Domains wieder frei geworden waren begann das Spielchen mit den kostenpflichtigen Abmahnungen von neuem. Um sich die Domains zu sichern und dem Abmahnen ein Ende zu bereiten hätte das Unternehmen sicherlich nicht mehr als 200 Euro ausgeben müssen. Auch kann das Setzen eines Links gefährlich sein, wenn dadurch Markenrechte verletzt werden. Bevor man eine Domain sichert, sollte man also unbedingt eine kostenlose Markenrecherche beim DPMA (www.dpma.de) und für die europäische Gemeinschaftsmarke unter www.oami.eu.int durchführen. Auch bietet es sich an, den eigenen Namen als Marke anzumelden. Das kann man selbst übernehmen und kostet für eine deutsche Marke ca. 300 Euro und für eine europäische Marke ca. 2100 Euro. Zuvor sollte man prüfen, ob eine andere Firma die Marke (oder eine ähnliche) schon hat eintragen lassen oder z. B. als Firmennamen verwendet. Zur Bestimmung des Warenverzeichnisses empfehlen wir, sich an Konkurrenten zu orientieren, die schon eine Marke angemeldet haben. Kostenlose Informationen erhalten sie per EMail oder Telefon beim DPMA und beim HABM (www.aomi.eu.int). Eine informative Homepage finden sie unter www.copat.de und diskutieren können sie unter www.marken-recht.de. Die Anmeldung einer deutschen Marke über einen Patentanwalt kann Mehrkosten von über 500 Euro verursachen. Übrigens kann man den Eindruck gewinnen, dass viele Marken nicht deshalb angemeldet werden, um diese zu benutzen und für das eigene Unternehmen eine erhöhte Rechtssicherheit zu bekommen, sondern viele Marken werden nur deshalb angemeldet, um damit Geschäfte zu machen oder andere Unternehmen kostenpflichtig abzumahnen. Auch im Bereich der Patente können Sie vom Internet profitieren. Patente können Sie kostenlos beim DPMA recherchieren oder in den USA über www.uspto.gov. Schauen Sie doch einfach einmal nach, was die Konkurrenz angemeldet hat oder von welchen abgelaufenen Patenten Sie sich Anregungen holen können. Wenn Sie selbst ein wichtiges Patent anmelden wollen, dann kommen Sie leider wohl nicht um die Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt herum. Und das bedeutet, dass es sehr schnell teuer werden kann. 3000 Euro und mehr für ein „einfaches“ Patent sind da keine Seltenheit. Vor der Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt sollten Sie eine kostenlose Übersicht über all seine Gebühren verlangen und zur Not sich immer rückversichern, ob bestimmte Dinge etwas kosten. Gerne werden ein unverbindlicher Plausch zur Zeitüberbrückung oder ein Telefonat in Rechnung gestellt. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass ein Telefonat sogar dann etwas kosten kann, wenn man den Anwalt darauf hinweist, dass er bei der Besprechung wohl nicht gut zugehört habe und eine wichtige Sache falsch dargestellt habe. Oder es wird versichert, dass die Beratung das einzige sei, womit der Patentanwalt sein Geld verdiene. Läßt man sich dann aber eine Rechnung aufschlüsseln, dann stellt sich heraus, dass er auch noch eine Schreibstube, einen Copyshop und ein Faxgeschäft unterhält. Für ein Patent von ca. 15 Seiten wurden uns außer Pauschalen und Schreibkosten zusätzlich noch 230 DM Fax- und Kopierkosten in Rechnung gestellt. Für das Geld hätten wir die Arbeit gerne selbst übernommen. Also vorher ggf. nachfragen, ob das möglich ist. Wir können nur jedem technisch orientierten Studenten empfehlen, Patentanwalt zu werden. Der Beruf hat Zukunft, ist überaus interessant und abwechselungsreich und bietet offenbar hervorragende Verdienst- und Abrechnungsmöglichkeiten. Von einem arbeitslosen Patentanwalt haben wir noch nie etwas gehört. Ganz wichtig zu wissen ist, dass man auch Patente für Erfindungen bekommt, von denen der Laie der Auffassung ist, dass so etwas „Einfaches“ doch wohl nicht zum Patent angemeldet werden könne. Weiterhin muß man unbedingt wissen, dass man Dinge nur dann zum Patent anmelden kann, wenn man nicht vorveröffentlicht hat. Ganz grob gesagt bedeutet dies, dass man bis zur Patentanmeldung die Sache geheimhalten (natürlich nicht vor dem Patentanwalt) muß. Eine weitere Möglichkeit Sachen zu schützen besteht in der Anmeldung eines Gebrauchsmusters. Dieses kann man auch zusätzlich zum Patent anmelden, was in ganz speziellen Fällen sinnvoll sein kann. Im Gegensatz zum Patent (20 Jahre) bietet es nur 10 Jahre Schutz und wird nicht geprüft. Ob das Gebrauchsmuster etwas taugt stellt sich dann ggf. erst in einem Gerichtsverfahren heraus. Ein Vorteil des Gebrauchsmusters besteht darin, dass man eine Erfindung anmelden kann, wenn diese nicht länger als 6 Monate vor Anmeldung der Fachwelt prinzipiell bekannt sein konnte. Hier hat man also eine gewisse Schonfrist, wenn man es mit der Geheimhaltung nicht so genau genommen hat. Ein Nachteil des Gebrauchsmusters besteht darin, dass man sich im Gegensatz zum Patent keine Verfahren schützen lassen kann. Das einzig Komplizierte beim Patent (Gebrauchsmuster) ist in der Regel die Formulierung der Patentschrift. Wenn man also Geld sparen möchte, dann sollte man den Anwalt beauftragen nur die Patentschrift auszuarbeiten und dann die Anmeldung, die Gebührenzahlungen und die Terminverfolgung selbst zu übernehmen. So kann man die Kosten deutlich senken. Alle notwendigen Unterlagen können Sie sich im PDF-Format beim DPMA downloaden.
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